Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

in der Bobinger Straße in Inningen ist derzeit die Geschwindigkeit auf einem kurzen Streckenabschnitt auf Tempo 30 reduziert. Im restlichen Bereich der Bobinger Straße gibt es jedoch keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Wir stellen hierzu folgenden Prüfantrag:

– Die Verwaltung soll prüfen, ob auf der gesamten Bobinger Straße aus Gründen des Lärmschutzes (siehe z.B. Bgm.-Aurnhammer-Straße) Tempo 30 angeordnet werden kann.

Begründung:

Die Wohnbebauung in diesem Bereich reicht oft bis unmittelbar an die Straße heran. Die Anwohner sind durch keine Vorgärten geschützt und leiden massiv unter der Lärm- und Feinstaubbelastung.

Prüfantrag Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund von Lärmbelastung 10.03.23