Nach Schließung von Büchereien wegen Corona bedingten Personalabordnungen zum Gesundheitsamt treiben städtische Corona Regelungen neue Blüten.
Aktuell hat das Sport- und Bäderamt der Stadt Augsburg die Sportvereine informiert, dass in den Sporthallen die 3 G Regel zu beachten ist. Soweit nichts Besonderes, müssen doch die Sportler schon länger ihre Hygienekonzepte umsetzen, weiß Hans Wengenmeir (FW) als Mitglied der Fraktion Bürgerliche Mitte im Sportausschuss und Vereinsvorsitzender.
Neu ist allerdings, dass nun die vereinsverantwortlichen Nutzer, also Veranstalter, Trainer und Übungsleiter die Hallenaufsicht, das städtische Personal in Dreifachturnhallen, zu deren 3G Situation kontrollieren müssen. Sollte die Hallenaufsicht nicht geimpft oder genesen sein, muss ein Schnelltest durchgeführt und das Ergebnis vom verantwortlichen Sportleiter protokolliert werden.
„Auch wenn es wahrscheinlich die Ausnahme ist, stellt sich hier die Frage, wer nun tatsächlich wen im Sinne des Hausrechtes kontrolliert. Übernehmen nun die Sportvereine Personalverantwortung für städtische Beschäftigte? Was ist mit der Haftung? Alles sehr fragwürdig“ findet Hans Wengenmeir von der Fraktion Bürgerlichen Mitte.