Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

im Rahmen der Abschlussprüfung für den Qualifizierenden Abschluss (QA) im Fach „Soziales“ sind alle Schüler und Schülerinnen der Mittelschulen in Augsburg gemäß dem geltenden Lehrplan verpflichtet, ein Menü bestehend aus Vorspeise, Hauptspeise und Nachspeise für vier Personen zuzubereiten. Dieses Menü muss aus dem für Mittelschulen zugelassenen Lehrbuch bzw. Kochbuch ausgewählt werden. Dabei gilt die Vorgabe, dass die Gerichte unterschiedlich sein müssen und zusätzlich eine passende Tischdekoration berücksichtigt wird.

Zudem fordert der Lehrplan, dass die verwendeten Zutaten regional und nachhaltig produziert sein müssen. Diese Forderung unterstützen wir ausdrücklich, da sie hervorragend mit dem Konzept der Stadt Augsburg harmoniert, die bereits in Kindertagesstätten auf eine gesunde Ernährung setzt.

Hierfür steht den Schülern ein Etat von 6,50 € pro Schüler/in zur Verfügung. Die gestellten Anforderungen sind mit dem Etat nicht machbar. Um den Schülern eine faire Chance zu geben, die Prüfungsanforderungen zu erfüllen, stellen wir folgenden Antrag:

– Der von der Stadt Augsburg zur Verfügung gestellte Betrag von 6,50 € für die Abschlussprüfung im Fach „Soziales“ an den Mittelschulen soll auf mind. 10,00 Euro pro Schüler/Schülerin erhöht werden.

Begründung:

1. Pädagogische Fairness: Schüler/Schülerinnen sollten nicht mit einer Aufgabe konfrontiert werden, die unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen nicht zu bewältigen ist. Die aktuellen Vorgaben könnten zusätzlichen Stress erzeugen und negative Auswirkungen auf das Selbstbewusstsein der Schüler/Schülerin haben.

2. Gleichberechtigte Prüfungsbedingungen: Der jetzige Betrag führt zu ungleichen Prüfungsbedingungen. Schüler/Schülerinnen, die ein preisgünstigeres Gericht wählen, sind im Vorteil, während andere, die ein teureres Gericht wählen, deutlich höhere Herausforderungen meistern müssen.

3. Gerechtigkeit gegenüber sozial schwachen Familien: Es wäre unfair, von den Eltern zu verlangen, die Differenz zu den tatsächlich benötigten Ausgaben zu tragen. Dies würde insbesondere sozial schwache Familien benachteiligen und könnte zu ungleichen Chancen bei der Prüfung führen.

Da die Schüler/Schülerinnen verpflichtet sind, ihre Kassenbons als Teil der Prüfung vorzulegen und nicht verbrauchte Beträge zurückzugeben, besteht kein Risiko, dass die Mittel missbräuchlich verwendet werden. Zudem bleibt ein wesentliches Prüfungsziel erhalten: das Wissen, wo nachhaltig produzierte Lebensmittel zu fairen Preisen erhältlich sind.

Antrag Erhöhung der Pauschale für die Abschlussprüfung 07.10.24