Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

ab Mittwoch, 08.12.21 gilt im Handel die 2G Regelung. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden. Wie genau diese Kontrollen ablaufen sollen, ist noch unklar.

Um hier den Handel und auch die Gastronomie zu entlasten stellen wir folgenden Antrag:

– Geimpfte und genesene Personen erhalten nach Vorlage des entsprechenden Nachweises Kennzeichen (z.B. farbige Armbänder wie z.B. im VIP Bereich des Stadions) und können damit ohne weitere Kontrolle die Geschäfte und die Gastronomie besuchen.
Die Stadt Augsburg stellt entsprechende Ausgabestellen (z.B. Touristeninformation) für diese Kennzeichen im Stadtgebiet zur Verfügung.

– Eine weitere Möglichkeit der Verteilung der Kennzeichen ist durch den städtischen Ordnungsdienst, der im Stadtzentrum, aber auch in den Stadtteilen unterwegs ist. Nach Vorlage des Impfausweises bzw. des genesenen Status sowie des Personalausweises werden z.B. die Armbänder ausgegeben und der Kunde kann dieses ohne Probleme beim Händler vorzeigen.

Begründung:

Für Kunden wie auch für Händler wäre es eine ziemliche Erleichterung, wenn man an einer Stelle seinen Nachweis vorlegt und hierfür z.B. ein Armband bekommt. Damit kann man in den verschiedenen Geschäften ohne nochmalige Kontrolle entsprechend einkaufen, ohne z.B. lange Wartezeiten am Eingang des jeweiligen Geschäftes. Wenn schon 2 G, dann wenigstens praktikabel und so einfach wie möglich.

Antrag 2G im Handel – Unterstützung durch die Stadt 08.12.21