Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
• Bei der Baudurchführung des Bauteils I kam es wegen schleppender und mangelhafter Leistungserbringung durch den beauftragten Fachplaner zu erheblichen Verzugsschäden. Der Verzug beruht v.a. auf den monatelange Verhandlungen, die schließlich zur Trennung vom Fachplanungsbüro führten, der Neuausschreibung und Einarbeitung des neuen Ingenieurbüros.
a. Welche Kosten sind durch den Verzug voraussichtlich entstanden und wie setzen sich diese zusammen?
b. Auf welcher rechtlichen Grundlage (z.B. Vertrag) und in welcher Höhe kann die Stadt Schadensersatzansprüche an das bisherige Fachplanungsbüro stellen und wird die Stadt dies tun?
• Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die derzeitige Verzögerung wieder aufzuholen?
• Durch die Erhöhung der Baukosten müssen auch höhere Kredite aufgenommen werden. Wie verhält es sich mit den Kreditvereinbarungen (Zinsen, Laufzeit, sonstige Konditionen)?
• Welche kommunikativen Pläne hat die Stadt, um den Bürgerinnen und Bürgern sowohl die Verzögerung als auch die daraus resultierenden Mehrkosten zu erklären?
• Auf welcher Grundlage wurde der Eröffnungstermin 22.12.2028 berechnet?