Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
im Rahmen von Patenschaften haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Hochbeete zu gestalten und zu pflegen. Für ein Hochbeet um einen Straßenbaum an der Einmündung der Straße Am Roten Tor in die Eserwallstraße hat die Grüne Jugend Augsburg eine solche Patenschaft übernommen. Die Gestaltung des Hochbeets umfasst neben zahlreichen Pflanzen auch eine Art Anschlagtafel, auf der für eine Mitgliedschaft bei der Grünen Jugend geworben wird (siehe Foto 1), sowie eine am Baum festgekettete Gießkanne, die durch die grüne Farbgebung und das gelbe Sonnenblumenlogo eindeutig an die Partei Bündnis 90/Die Grünen erinnert (s. Foto 2). Eine solche Gießkanne befindet sich ebenfalls in einem Hochbeet um einen Baum in der Bäckergasse auf Höhe des Hauses Nr. 11.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Form von Hinweisen auf oder Werbung für natürliche oder juristische Personen, die Patenschaften für Hochbeete übernehmen, ist im Rahmen der Gestaltung von Hochbeeten erlaubt?
2. Welche Regelungen gibt es, um Hinweise auf Paten von Werbung zu unterscheiden?
3. Können auch Parteien, politische Organisationen oder Firmen, die keine Patenschaften übernehmen, Werbung an Hochbeeten anbringen?
Bild 1
Bild 2