Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
in der Sitzung des DOPA am 7.4.2022 wurden unter Tagesordnungspunkt Ö11 Änderungen der Aufbauorganisation sowie des Stellenplans des Gesundheitsamts beschlossen. Diese Änderungen sind für die Stadt Augsburg bis zum Jahr 2026 aufgrund der Förderung des Bundes bzw. des Freistaats im Rahmen des Pakts für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) weitgehend kostenneutral.
Im Vorfeld des Beschlusses wurde in der DOPA-Sitzung von unserer Fraktion nachgefragt, ob die in Tenorpunkt 2 der BSV/22/07518 vorgesehene Übertragung der Planstellen 72000150 (SB/EG11/TZ, die auf Vollzeit aufgestockt wird) und 53000545 (SB Biostadt Augsburg/EG8/TZ) vom Gesundheitsamt zum Büro für Nachhaltigkeit im Referat 2 durch den Pakt für den ÖGD abgedeckt sind. Schließlich kann die Streichung zweier Planstellen am Gesundheitsamt auch als Schwächung des Gesundheitsdienstes betrachtet werden. Da zu den Aufgaben der Planstellen im Büro für Nachhaltigkeit auch die Betreuung des Agendaforums „Biostadt Augsburg“ gehört und in diesem Rahmen gesunde Nahrungsmittel aus konventioneller Erzeugung keine Berücksichtigung mehr finden, ist zudem auch eher von einer Verengung statt eines Ausbaus der Ernährungsberatung auszugehen.
Leider verteidigte der in der Sitzung des DOPA anwesende Umweltreferent in allgemeinen Worten das Projekt „Biostadt Augsburg“ (obwohl dies mit unserer Fragestellung ausdrücklich nicht in Frage gestellt wurde), anstatt die in unserer Nachfrage zum Ausdruck gebrachte Befürchtung zu zerstreuen, dass die Übertragung der zwei oben genannten Planstellen ggf. nicht durch den Pakt für den ÖGD förderfähig sein könnte.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
- Wurde rechtlich geprüft, ob die Übertragung der zwei oben genannten Planstellen im Rahmen des Pakts für den ÖGD förderfähig ist?
- Wenn ja, wie lautet das Ergebnis der Prüfung? (Wir bitten ggf. um eine Kopie der Prüfungsunterlagen)
- Wenn nein, warum wurde keine entsprechende rechtliche Prüfung durchgeführt und wer trägt für das Ausbleiben der Prüfung die Verantwortung?
- Welche Kosten fallen durch die mit Tenorpunkt 2 der BSV/22/07518 vorgenommenen Änderung bis zum 31.12.2026 voraussichtlich an?