Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

im Umfeld der Wohnanlage Göggingen des Studentenwerks Augsburg kommt es zu Anwohnerklagen über wild abgestellte E-Roller und die Folgen für die Verkehrssicherheit sowie ein geordnetes Stadtbild.

Wir stellen hierzu folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt,
1. in Zusammenarbeit mit Anbietern (i.S.d. Freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung gemäß BSV/23/08908) von stationslosen E-Roller-Dienstleistungen und dem Studentenwerk Augsburg Flächen im Umfeld der Wohnanlage Göggingen (Franzensbadstraße 4-4a und Römerstädter Straße 3) zu identifizieren, die sich als Abstellflächen für E-Roller eignen, sowie eine Sperrzone im Umkreis der Wohnanlage festzulegen, in denen ein Abstellen von E-Rollern technisch verunmöglicht wird,
2. auf eine Beschilderung und Markierung der Abstellflächen sowie die Einrichtung der Parkzonen sowie der Sperrzone in den Apps der Anbieter hinzuwirken, um somit das wilde Abstellen von E-Rollern im Umfeld der Wohnanlage Göggingen des Studentenwerks Augsburg zu verhindern.

Begründung:

Im Bereich der Innenstadt ist es gelungen, die Fälle wilden Abstellens und die damit verbundenen Beschwerden durch ein E-Roller-Abstellkonzept massiv einzudämmen. Dort wurden in Absprache mit Anbietern von E-Roller-Diensten u.a. Parkzonen ausgewiesen, die in den Apps hinterlegt sind, mit denen E-Roller gebucht, freigeschaltet und zurückgegeben werden können.

Versuchen Nutzer, E-Roller außerhalb der ausgewiesenen Parkzonen abzustellen, ist eine Rückgabe in der App technisch geblockt und es fallen weiterhin Benutzungsgebühren an. Hier ist sozusagen die gesamte Innenstadt außerhalb der Parkzonen eine virtuelle Sperrzone, in den E-Roller nicht zurückgegeben werden können.

Dieser Ansatz ist geeignet, Probleme mit wild abgestellten E-Rollern auch außerhalb der Innenstadt zu lösen. Außerhalb der Innenstadt erscheint eine flächendeckende Regelung nicht erforderlich zu sein. Jedoch können mit Insellösungen (Parkzone mit umgebender Sperrzone) Probleme an Schwerpunkte wie der Wohnanlage Göggingen des Studentenwerks Augsburg gelöst werden. Indem solche Insellösungen ad hoc gefunden werden, ist eine rasche Reaktion auf Problemlagen in den Stadtteilen möglich.

Eine Verzahnung der Insellösungen mit dem Abstellkonzept für die Innenstadt und der Freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung gemäß BSV/23/08908 erscheint zweckmäßig.

Antrag E-Roller Abstellflächen im Bereich der Studentenwohnanlage Göggingen