Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir stellen folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Projekts „Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Bürgermeister-Aurnhammer-Straße“ (Grundsatzbeschluss BSV/19/03920)
– 45.000,- Euro für die Vermessung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens in den Doppelhaushalt 2023/24 einzustellen (61720 Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“),
– das Vergabeverfahren für die externe Beauftragung der Planungsleistungen durchzuführen.
Begründung
Die Bürgermeister-Aurnhammer-Straße ist nicht nur das Stadtteilzentrum von Göggingen, sondern als Standort des Handels und wichtiger Dienstleistungen eine wichtige Einkaufsstraße für den gesamten Augsburger Süden. Um Trading-Down-Effekten zu begegnen und die Straße auch für die Zukunft als Stadtteilzentrum zu sichern als auch notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen vornehmen zu können, ist es dringend erforderlich, die grundsätzlich beschlossene Verbesserung der Aufenthaltsqualität in Angriff zu nehmen.
Angesichts der Haushaltslage der Stadt Augsburg, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie stark angespannt ist, galt bisher der Grundsatz, nur laufende Maßnahmen fortzusetzen und keine neuen zu beginnen. Entsprechend lehnte der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 01.12.2021 die „singuläre Bereitstellung von Planungsmitteln“ für die Bürgermeister-Aurnhammer-Straße ab, da die bauliche Umsetzung einer in Auftrag gegebenen Planung auf absehbare Zeit unrealistisch erscheine (BSV/21/06808).
Allerdings hat die Stadtverwaltung im Laufe des Jahres 2022 erkannt, dass ein zu starres Festhalten an diesem Grundsatz nicht immer sinnvoll ist und der Stadt Augsburg sogar zum Nachteil geraten kann. Im Fall der Bürgermeister-Aurnhammer-Straße war das Fehlen einer belastbaren Entwicklungsplanung der Grund dafür, dass die Stadt Augsburg im Sommer 2021 keine Mittel aus dem Sonderfonds Innenstädte beleben beantragen konnte, mit dem das Bayerische Bauministerium die Folgen der Corona-Pandemie ausgleichen wollte. Die Stadt München hingegen, die eine entsprechende Planung in der Schublade hatte, erhielt 1,1 Millionen Euro Fördermittel für den Stadtteil Neuperlach.
Entsprechend ging die Augsburger Verwaltung wieder dazu über, dem Stadtrat für neue Projekte Entwurfsplanungen vorzuschlagen. Ein Beispiel ist die im März 2022 vom Bauausschuss beschlossene Neugestaltung von Stephans- und Gallusplatz. Die Beschlussvorlage (BSV/22/07310) weist ausdrücklich darauf hin, dass
– sich der Stephans- und Gallusplatz „nicht in einem Projektgebiet der Städtebauförderung“ befinde und daher mit keinen Zuschüssen zu dem Projekt gerechnet werden kann und
– eine Umsetzung der Planung auf absehbare Zeit wegen der angespannten Haushaltslage nicht realistisch erscheint.
Dennoch lässt sich die Verwaltung den Auftrag zu einer Entwurfsplanung und für eine Vergabe externer Planungsleistungen erteilen.
Ein ähnliches Vorgehen bietet sich im Falle der Bürgermeister-Aurnhammer-Straße an. Durch eine Entwurfsplanung wird es möglich, belastbare Aussagen zu den Kosten des Projekts zu machen und bisher noch nicht absehbare Förderprogramme des Freistaats oder des Bundes nutzbar zu machen.